Allgemeine Reisebedingungen


1. Anmeldung und Bestätigung

Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder per E-mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Zahlung, Reiseunterlagen

Bei Vertragsabschluss sind 15% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB zu zahlen. Den Restbetrag zahlen Sie spätestens 21 Tage vor Reisebeginn. Bei Reisen, die ab dem 21. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, sind wir berechtigt sofort den vollen Reisepreis zu vereinnahmen. Reiseunterlagen werden erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Reisedaten, Reiseziel etc.) und Vollständigkeit zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist Ebden Reisen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 4 orientieren.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
3.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

4. Rücktritt des Kunden oder Umbuchung

Sie können vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ebden Reisen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts durch Sie, ist an Ebden Reisen ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu zahlen. Wir können folgende pauschalierte Stornogebühren geltend machen. Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringer Höhe entstanden ist (§ 309 Ziff. 5b BGB).
a) Nur Flug
Die Stornierungskosten für vermittelte Nur-Flüge richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese können bis zu 100% des Flugpreises betragen und werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt. Ebden Reisen erhebt vor Flugscheinausstellung ein Bearbeitungsentgelt von 25,- EUR.
b) Nur Hotel
Bei Rücktritt von der Buchung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt erhebt Ebden Reisen 35,- EUR pro Person, mindestens jedoch 50,- EUR pro Buchung. Vom 30. - 15. Tag vor Reiseantritt erhebt Ebden Reisen 30%; vom 14. - 8. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 7. - 1. vor Reiseantritt 80%; am Reiseantrittstag oder bei Nichterscheinen 90% vom Gesamtübernachtungspreis.
c) Fährpassagen
Wird über Ebden Reisen ausschließlich eine Fährleistung gebucht, handelt es hierbei um eine vermittelte Leistung. Es gelten dann die allgemeinen Bedingungen der Reederei, die bei Ebden Reisen ausliegen und auf Wunsch zugeschickt werden.
d) Pauschalreisen und andere Reisearten
Bis zum 42. Tag vor Reisebeginn EUR 25,- pro angemeldeter Person; 41. bis 31. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises; 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises; 14. - 1. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises; bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen 90% des Reisepreises. Umbuchungen vor Ablauf obiger Fristen, sofern sie überhaupt möglich sind, können mit EUR 25,- pro Person berechnet werden. Bei Reisen anderer Firmen, die von Ebden Reisen lediglich vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die auf Wunsch zugeschickt werden. Visa Gebühren werden nicht erstattet.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Ebden Reisen kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Ebden Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ebden Reisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch verwiesen § 651 j BGB, die wie folgt lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

7. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)

7.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind (§ 651 h BGB).
7.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
7.3. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

8. Gewährleistung


8.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen Ebden-Reisen unter 06403-74117. Bei Flugreisen empfehlen wir dringend Gepäckschäden oder Zustellverzögerungen unverzüglich am Ankunftsort der Fluggesellschaft anzuzeigen.
8.2 Fristsetzung vor Kündigung des Vertrages
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

9. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. "Black List")

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. Selbstverständlich nutzen wir keine Fluggesellschaften, die in der Black List genannt sind.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir unterrichten Staatsangehörige von EU-Staaten, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

12. Reiseschutz (Reiserücktrittskostenversicherung u.a.)

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder besser des Versicherungs-Pakets „5-Sterne-Premium-Schutz" inkl. Reiseabbruchversicherung bei HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg. Dieser sollte mit der Buchung oder spätestens 30 Tage danach erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen. Wir empfehlen ebenfalls den Abschluss einer Auslands-Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport und Unfallversicherung.

13. Sonstiges

a) Kataloge und Prospekte werden mit Sorgfalt erstellt. Die Berichtigung von Druckfehlern bleibt vorbehalten.
b) Wir weisen auf die landesüblich unterschiedliche Qualität der Leistungen im Georgien, Armenien und Azerbaijan hin. Die angegebenen Hotelklassen im Baltikum beziehen sich auf örtliche Maßstäbe und entsprechen nicht immer westlichen Hotelkategorien. Wir weisen auch darauf hin, dass es gelegentlich zu Störungen oder Mangel an Wasser- oder Stromversorgung kommen kann.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Leistungs- und Erfüllungsort

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von
Ebden Reisen
Inh. Neil Ebden
Frankfurter Str. 54
35440 Linden

Stand: März 2015